Gemäß der mit der Nachricht für die Binnenschifffahrt 74/00/2008 verlautbarten Novelle zur Wasserstraßen-Verkehrsordnung - BGBl. II Nr. 186/2008 müssen mit 1. Juli 2008 alle Fahrzeuge, welche die Wasserstraße Donau im Bereich zwischen Strom-km 1880,200 und Strom-km 2199,300, die Wasserstraßen Traun, Enns, March oder den Wiener Donaukanal befahren, mit einem Inland AIS Transponder ausgerüstet sein. Von dieser Verpflichtung sind geschobene Fahrzeuge eines Schubverbandes, beigekoppelte Fahrzeuge eines Koppelfahrzeuges, nicht frei fahrende Fähren und Kleinfahrzeuge ausgenommen.
Bereitstellung der Leihausrüstungen für die Durchfahrt
Jene Schiffe, welche ab dem 1. Juli 2008 keinen Transponder an Bord mitführen, können von via donau bzw. von einem beauftragten Installationspartner zwischen 0 und 24 Uhr, 7 Tage in der Woche, vor der Einfahrt nach Österreich mit einem transportablen Gerät ausgestattet werden. Die Leihausrüstung ist nur für die Durchfahrt durch Österreich vorgesehen und muss bei der Ausfahrt wieder demontiert werden.
Anmeldung für die Montage/Demontage einer Leihausrüstung
Die Anmeldung für die Montage/Demontage einer Leihausrüstung muß mind. 12 Stunden vorher über die dem Fahrtgebiet des Schiffes entsprechende Telefonnummer erfolgen. Bedingt durch die gleichzeitige Voranmeldung mehrerer Fahrzeuge ist speziell mit In-Kraft-Treten der Ausrüstungsverpflichtung mit Wartezeiten zu rechnen. Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung besteht kein Anspruch auf Montage/Demontage eines Transponders. Der genaue Zeitpunkt der Montage wird mit dem Nutzer nach erfolgter Voranmeldung kurzfristig – in der Regel durch telefonische Kontaktaufnahme – vereinbart.
Telefonnummern für die Anmeldung zu einer Montage/Demontage
Diese Telefonnummern sind 24 Stunden besetzt und ab 30. Juni 2008 in Betrieb.
Telefonnummer für die Einfahrt/Ausfahrt im Westen (Passau): +43 50 4321 8810
Telefonnummer für die Einfahrt/Ausfahrt im Osten (Bratislava): +43 50 4321 8890
Montageländen
Deutsch-österreichische Grenze:
• Passau Strom-km 2226,7 - 2227,0 rechtes Ufer (Pegel Passau Donau),
• Passau Strom-km 2228,6 - 2229,2 linkes Ufer (Stelzlhof),
• Passau Strom-km 2231,6 - 2232,4 rechtes Ufer (Heining)
Österreich-slowakische Grenze:
• Bratislava Strom-km 1867,0 linkes Ufer
• Hafen Bratislava
Bereitstellung der Leihausrüstung für Schiffe im österreichischen Donauabschnitt
Jene Schiffe, welche ihr Fahrtgebiet nur in Österreich haben bzw. wissen, dass sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung gerade auf der Donau befinden werden, sollen sich umgehend bei via donau unter +43 (0) 50 4321-1704, Frau Mag.(FH) Fleischhacker melden. Die bevorzugten Liegestellen für die Installation befinden sich im Raum Wien und Persenbeug.
Vorbereitungen für die Montage
Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarten Montagetermine einzuhalten und muss dafür Sorge tragen, dass an Bord des Schiffes entsprechende Platzverhältnisse (50 cm x 35 cm x 15 cm), eine ausreichende gleichmäßige Stromversorgung (vorzugsweise 230 V Wechselspannung, optional ist auch 24 V Gleichspannung möglich) sowie die Möglichkeit zur geschützten Durchführung von zwei Antennenkabeln vorbereitet sind. Im Fall der Nichteinhaltung vereinbarter Montagezeiten durch den Nutzer oder Nichterfüllung der nötigen Voraussetzungen werden allfällig angefallene Kosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Kaution
Die Geräte werden nur gegen Hinterlegung einer Kaution von 500,- Euro in bar und gegen Abschluß einer Rahmen-Nutzungsvereinbarung sowie der Bestätigung des Übernahmeprotokolls überlassen. Andere Zahlungsmodalitäten und Ausnahmen, die von der Hinterlegung der Kaution sowie der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Übernahmeprotokolle befreien, sind nicht vorgesehen.
Rahmen-Nutzungsvereinbarung
Die Rahmen-Nutzungsvereinbarung (Download Nutzungsvereinbarung;kann auf Wunsch auch zugesendet werden) regelt die Bedingungen für die leihweise Bereitstellung der im Eigentum der via donau stehenden transportablen Leihausrüstung. Diese wird bei der ersten Transpondermontage vom Zuständigen auf dem Schiff für die Reederei und alle dazugehörigen Schiffe unterschrieben. Die weiteren Schiffsnamen werden im Anhang der Rahmen-Nutzungsvereinbarung protokolliert. Bei einer neuerlichen Montage genügt als Vermerk im Übernahmeprotokoll das Datum der ersten Unterzeichnung der Rahmen-Nutzungsvereinbarung. Alle weiteren Schiffe der Reederei unterzeichnen nur mehr die bei der Montage/Demontage ausgefüllten Übernahmeprotokolle. Auf Wunsch kann die Rahmen-Nutzungsvereinbarung sowie die Kaution pauschal im Vorhinein bei via donau unterschrieben und hinterlegt werden.
Übernahmeprotokoll
Nach Abschluss der Montage/Demontage bestätigen der für das Schiff Zuständige und der Installationspartner durch Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls die ordnungsgemäße Montage/Demontage des Transponders sowie die Übernahme/Rückgabe der Kaution.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Frau Mag.(FH) Marketa Fleischhacker unter tel +43 (0) 50 4321-1704 oder E-Mail marketa.fleischhacker via-donau.org zur Verfügung.
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